Pflegeantrag stellen

Pflegeantrag stellen

Weshalb es wichtig ist, einen Pflegegrad zu beantragen, wie Sie dabei vorgehen sollten und wie Sie sich oder Ihren Angehörigen bei uns anmelden, erfahren Sie hier.

Pflege beantragen

Wer Pflege benötigt, hat Anspruch auf finanzielle Hilfe. Wie hoch die Unterstützung ist, hängt von der Pflegedürftigkeit ab. Wir erklären Ihnen, welche Pflegearten es bei uns in der MEDICLIN Seniorenresidenz Am Rosengarten gibt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und welche Kosten damit verbunden sind.

Weshalb Sie einen Pflegegrad beantragen sollten

Von der Pflegekasse erhalten Sie einen Zuschuss für die Pflege. Dieser ist von Ihrem ermittelten Pflegegrad abhängig.

Der Eigenanteil an den Kosten für den Aufenthalt in der MEDICLIN Seniorenresidenz Am Rosengarten richtet sich ebenfalls nach dem jeweiligen Pflegegrad des Bewohners. Für jeden Pflegegrad gibt es entsprechende Tagessätze. Die Differenz zwischen dem Tagessatz und dem Zuschuss der Pflegekasse müssen Sie selbst tragen. 

Falls Sie den Restbetrag nicht vollständig selbst zahlen können, besteht die Möglichkeit, Pflegewohngeld oder Sozialhilfe zu beantragen. Falls Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

  1. Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse: Das Antragsformular für den Pflegegrad erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, die Pflegekasse ist hier angeschlossen. Schicken Sie das Formular ausgefüllt und zusammen mit Unterlagen, die den Pflegebedarf belegen (z.B. Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder), an die Pflegekasse zurück.
  2. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Pflegegutachten: Ärzte oder Pflegekräfte des MDK besuchen Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zuhause, hier wird insbesondere die Selbstständigkeit des Betroffenen beurteilt.
  3. Der MDK übergibt das Pflegegutachten an die Pflegekasse, die über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad entscheidet. Das Ergebnis teilt Ihnen die Pflegekasse in einem Brief mit. Wenn der Pflegebedarf nicht mindestens für den Pflegegrad 1 ausreicht, stellt der MDK keine Pflegebedürftigkeit fest. Der Betroffene hat dann keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
  4. Wenn Sie mit der Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, das MDK-Gutachten einzusehen und innerhalb von vier Wochen schriftlich zu widersprechen. Begründen Sie den Widerspruch, indem Sie genau schildern, warum der Pflegegrad zu niedrig ist.

Weitere Informationen, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, finden Sie hier: Pflegegrad beantragen

 

Pflegegrad beantragen

Im Video sehen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, was die sechs Kriterien sind, nach denen der Medizinische Dienst den Pflegegrad beurteilt und welche Pflegegrade es gibt.

Welche Pflegegrade gibt es?

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie wird der Pflegegrad beurteilt?

Sechs Bereiche sind dabei wichtig:

  • Mobilität, z.B. sich in der Wohnung fortbewegen
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z.B. Personen erkennen, sich orientieren
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, z.B. selbstschädigendes Verhalten
  • Selbstversorgung, z.B. sich selbstständig waschen, essen und trinken
  • krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen bewältigen, z.B. Medikamente selbstständig einnehmen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte gestalten, z.B. Tagesablauf

Welche Kosten auf Sie zukommen

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad und unterscheidet sich je nach Pflegeform (z.B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege). Für den stationären Bereich, also bei einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, gelten diese monatlichen Pflegesätze:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Kostenübersicht für Ihren Heimaufenthalt:

Wie Sie sich oder Ihren Angehörigen bei uns anmelden

In der MEDICLIN Seniorenresidenz Am Rosengarten sind folgende Pflegearten möglich:

Vollstationäre Pflege

Der pflegebedürftige Mensch wohnt dauerhaft in unserer Pflegeeinrichtung und wird dort versorgt und betreut.

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Der pflegebedürftige Mensch wird für eine begrenzte Zeit bei uns vollstationär betreut. Zum Beispiel als Übergangslösung nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn Sie als pflegender Angehöriger wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen vorübergehend verhindert sind.

Die Kurzzeitpflege kann auch als Übergang in die vollstationäre Pflege als Probewohnen in Anspruch genommen werden.

Anmeldeverfahren

  1. Sie nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin vor Ort.
  2. Wir führen Sie durch unser Haus und zeigen Ihnen die Räumlichkeiten.
  3. Wir besprechen die Details und Kosten für Ihren Aufenthalt, z.B. welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt.
  4. Wir vereinbaren einen Aufnahmetermin mit Ihnen.

Sollte es kurzfristig keinen freien Platz bei uns geben, nehmen wir Sie in unsere Warteliste auf.

Anträge und weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Ribana Heers

Ribana Heers

Heimleitung

Margarete Küch

Margarete Küch

Pflegedienstleitung

Rebeca Reimer

Rebeca Reimer

Verwaltung